Finanzblog zu Investments - Frank Eschenbacher
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02. August 2019 Gerechte Erbschaftssteuer

Was ist eine gerechte Erbschaftssteuer? Nach der allgemeinen Meinung ist es fair, wenn bei einem Erbe ein Teil an den Staat gezahlt wird. Es gibt hierfür aber Ausnahmeregelungen bei der Erbschaft von Unternehmen. Hier wird minimale bis keine Erbschaftsteuer fällig. Der Grund ist, dass viele kleine und mittelgroße Unternehmen kaum Reserven haben und pleite gehen würden, wenn signifikante Erbschaftssteuer anfallen würde. Der damit verbundene Arbeitsplatzverlust wiegt volkswirtschaftlich schwer, so dass es hier Ausnahmen gibt. Hingegen wird die Erbschaft von Aktien, die nichts anderes als Unternehmensanteile sind, voll besteuert. Man muss einmal überlegen: Die Aldi Brüder können ihre Aldi AGs weitgehend steuerfrei an ihre Erben vermachen und der kleine Anleger muss Steuern zahlen, wenn er seine Aktien an die Erben vererbt. Das stinkt zum Himmel - Ungerechtigkeit hoch drei. Man sollte deshalb grundsätzlich die Erbschaft von Unternehmen und Teilen von Unternehmen von der Erbschaftsteuer befreien. Was ist nun mit Besitzern anderer Vermögenswerte wie Anleihen, Immobilien, Edelmetalle usw. Ist es nicht ungerecht, wenn der eine seine Unternehmen ohne Erbschaftsteuer vererben kann und der andere für seine Vermögenswerte Erbschaftsteuer zahlen muss? Ja, das ist ebenfalls sehr ungerecht. Deshalb ist eine Abschaffung der Erbschaftsteuer die fairste Lösung. Jeder kann beliebig viel vererben ohne Steuern zu zahlen, das ist gerecht und arbeitsplatzfreundlich beim erben von Unternehmen.